Unser Angebot

Inklusionsassistenz an Schulen und Kitas

  • Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung.
  • Da es sich bei der Inklusionsassistenz um eine soziale Einzelfallhilfe handelt, ist die inhaltliche Ausgestaltung ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet.
  • Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen), das physische zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien.

Ansprechpartner: Timo Ivan

Für Eltern und Angehörige

Wir stehen Ihnen von Anfang an bei allen Fragen zur Seite und kümmern uns mit voller Hingabe um Ihre Anliegen. Wir beraten Sie falls gewünscht schon bei der Leistungsbeantragung oder bei allen anderen Fragen rund um das Thema Inklusionsassistenz. Sprechen Sie uns gerne an!

Familienentlastender Dienst (FED)

  • Unser Angebot des Familienentlastenden Dienstes (FED) richtet sich an Familien mit Kindern mit Behinderung (Anspruchsgrundlage bildet dabei die Verhinderungspflege sowie der Entlastungsbetrag).
  • Viele Kinder mit Behinderung wachsen heute in ihren Familien auf oder wohnen sogar bis ins hohe Alter bei ihren Eltern. Für die Betreuenden ist die Pflege ihrer Kinder häufig mit einem hohen Zeitaufwand und hohen Belastungen verbunden.
  • Mit unserem Familienentlastenden Dienst schaffen wir Freiräume für Eltern, wenn diese auch einmal Zeit für sich brauchen oder wenn diese, z. B. durch Krankheit, kurzfristig in der Betreuung ausfallen.

Ansprechpartner: Timo Ivan

Ambulante Hilfen zur Erziehung (HZE)

  • Unser Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung (HZE) ermöglicht den Verbleib des Kindes und Jugendlichen in seinem gewohnten sozialen Bezugssystem.
  • Es kann sich dabei z. B. um Leistungen wie die Erziehungsbeistandschaft oder die sozialpädagogische Familienhilfe handeln. Anspruchsgrundlage bildet der § 31 SGB VIII.
  • Durch dieses Leistungsangebot können bspw. Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt werden. Wir arbeiten stets nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Ansprechpartnerin: Hanna Ley

Für Leistungsträger, Schulen, Kooperationspartner

Bei unseren Leistungen handeln wir stets nach dem Credo so wenig Unterstützung wie möglich – soviel Hilfe wie nötig! Mit dem Beginn der Inanspruchnahme eine Leistung durch die GFI-Rheinland hat der junge Mensch nunmehr eine weitere Bezugsperson, die maßgeblich Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nimmt. Aus dem systemischen Grundgedanken heraus wird klar, dass die Veränderung eines Lebenssystems die Veränderung in allen anderen Systemen zur Folge hat. Uns sind daher eine gute Kooperation und Zusammenarbeit nicht nur wichtig, sondern diese sind entscheidend für das Gelingen der Maßnahme und die angestrebten Ziele.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Alte Heerstraße 6, 53757 Sankt Augustin
02224/9840069

Als zweifacher Vater liegt mir ein authentischer und persönlicher Kontakt am Herzen!

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